|
Begleiteter Umgang |
|
|
Nach
Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes 1998 hat der Der Begleitete
Umgang zielt auf Anbahnung, Wiederherstellung, Praktizierung, Ziel ist es,
die Eltern so weit wie möglich zu einer selbständigen und Der
Ortsverband Bocholt bietet diese Umgangsbegleitung durch Weitere Informationen finden Sie hier... (klick) Begleiteter Umgang - § 18,3 5GB VIII Kurzbeschreibung: Die Weiterbildung ermöglicht pädagogischen Fachkräften, Kindern und Jugendlichen, ihr vom Gesetzgeber verankertes Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen nach Trennung von den Eltern oder einem Elternteil durchzuführen. Der Begleitete Umgang findet fast immer im Kontext eines familiengerichtlichen Verfahrens statt und sollte von pädagogischen Fachkräften mit Weiterbildung in Mediation/Konfliktlösung durchgeführt werden. Wenn Eltern sich in einem außergerichtlichen Verfahren nicht über eine Umgangsregelung einigen können und um ihr Kind streiten, kann das Familiengericht einen Begleiteten Umgang anordnen. Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass auch in ganz besonders schwierigen Familienkonstellationen das Umgangsrecht ausgeübt wird. Kinder die durch ihre schwierige Lebenssituation nicht mehr bei ihren leiblichen Eltern wohnen können, und deshalb in Pflegefamilien leben. Die Anordnung des Gerichtes wird durch das Jugendamt umgesetzt und im Rahmen einer Hilfekonferenz werden mit den Betroffenen gemeinsam Aufgaben und Ziele des Begleiteten Umgangs in einem Hilfeplan schriftlich festgelegt. Die Gestaltung wird auf die Bedürfnisse der betroffenen Kinder und Erwachsenen abgestimmt. Diese Vereinbarung ist die Grundlage für die Durchführung der Maßnahme.
|